Alles rund um eure Einreise nach Österreich
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Österreichs Grenzen sind geöffnet, touristisches Reisen sind ab 19. Mai wieder möglich. Ab dann gelten neue Einreiseregelungen. Hier ein Überblick über die neuen Einreisebestimmungen.
(Letztes Update: 18. 5. 2021) Touristische Reisen nach Österreich sind ab 19. Mai wieder möglich! Wir freuen uns, euch wieder bei uns begrüßen zu künnen. Über die genauen Einreisebestimmungen informieren wie euch auf dieser Seite.
Neue Einreiseregeln ab 19. Mai 2021
Die Einreise aus Ländern mit ausreichend niedriger Inzidenz ist ab 19. Mai ohne Quarantäne möglich. Dies gilt für die meisten europäischen und einige weitere Länder. Voraussetzung ist, dass ihr euch in den letzten 10 Tagen ausschließlich in diesen Ländern oder Österreich aufgehalten habt. Die Länderliste findet ihr im Anschluss. Vor der Einreise ist eine Registrierung nötig (siehe unten). Weiters benötigt ihr einen negativen Covid-Test, eine gültige Impfung oder den Nachweis über eine Genesung („3-G-Regel“). Konkret bedeutet das: Ihr müsst im Falle einer Kontrolle ein ärztliches Zeugnis, ein Testergebnis, ein Impfzertifikat/einen Impfpass oder ein behördliches/ärztliches Genesungszertifikat in deutscher oder englischer Sprache vorweisen. Wenn ihr keines dieser Dokumente mitführt, müsst ihr in Österreich innerhalb von 24 Stunden einen PCR- oder Antigen-Test nachholen.
Das gilt im Rahmen der„3-G-Regel“
Für die Einreise ohne Quarantäne benötigt ihr einen dieser drei Nachweise:
„Getestet“
Ihr benötigt einen PCR-Test der nicht älter als 72 Stunden oder einen Antigentest der nicht älter als 48 Stunden ist. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr benötigen keinen Test. Der Test muss von einer befugten Stelle bestätigt sein. Selbsttestes sind zum Zweck der Einreise nicht gültig.
„Geimpft“
Anerkannt sind alle von der EMA zugelassen Impfstoffe. Eine Impfung gilt ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung für maximal 3 Monate. Nach der zweiten Teilimpfung verlängert sich die Gültigkeit um weitere 6 Monate. Bei Impfstoffen, die nur eine Impfung erfordern, gilt diese ab dem 22. Tag.
„Genesen“
Eine überstandene Infektion mit Sars-Cov-2 berechtigt für sechs Monate ab Genesung zur Einreise. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.
Registrierungspflicht für die Einreise nach Österreich
Vor eurer Einreise nach Österreich müsst ihr euch vorab registrieren („Pre-Travel-Clearance“). Die Registrierungsbestätigung ist bei einer Kontrolle elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen.
Ausnahmen bestehen für unvorhersehbare, unaufschiebbare, besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis, Transitpassagiere sowie einzelne andere Fälle. Registrierte Daten werden nach Ablauf von 28 Tagen nach der Einreise gelöscht.
Hier findet ihr nähere Informationen zur Pre-Travel-Clearance. Und hier geht es direkt zum Einreiseformular.
Liste der Länder mit Einreise ohne Quarantäne
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