Die von der Regierung verordnete COVID-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen ist nicht verfassungswidrig, da sie dem reibungslosen Funktionieren des Gesundheitswesens dient, entschied das Verfassungsgericht am Freitag.
Nach dem Regierungserlass, der die Impfung für Beschäftigte im Gesundheitswesen verbindlich vorschreibt, müssen diejenigen, die sich weigern, sich impfen zu lassen, entlassen werden und haben keinen Anspruch auf eine Abfindung. Angestellte des Gesundheitswesens hatten Hunderte von Klagen beim Verfassungsgericht eingereicht, um die Verfassungsmäßigkeit des Mandats anzufechten.
Quelle: MTI - Ungarn Heute