Laut Statistik fordert Trunkenheit am Steuer in Europa alle zehn Stunden ein Todesopfer und ist damit die zweithäufigste Todesursache bei Verkehrsunfällen. Im Jahr 2022 verloren 20.678 Menschen ihr Leben bei Verkehrsunfällen auf dem Straßennetz der Europäischen Union, 3,7 Prozent mehr als im Jahr 2021. Der Europäische Rat für Straßenverkehrssicherheit (ETSC) ist jedoch der Ansicht, dass eine Senkung des gesetzlichen Blutalkoholwertes allein keine Ergebnisse bringen wird, zumal die Länder des Kontinents äußerst unterschiedliche Regelungen anwenden. Derzeit gilt die Nulltoleranz nur in der Tschechischen Republik, Ungarn, der Slowakei und Slowenien.
Laut Toxikologe Gábor Zacher gibt es keinen Grund zur Entspannung. Nach dem zum Mittag- oder Abendessen getrunkenen Glas Wein kann leicht das zweite und dann das dritte kommen. Frage: Was ist mit Getränken mit einem geringeren Alkoholanteil? Laut Verkehrsrechtsanwalt Kázmér Kovács wäre das Trinken eines Glases Bier oder Limonade kein Problem, es würde aber das Trinken des nächsten Getränks erleichtern und könnte tatsächlich einen Einfluss auf das Fahren haben. Der Fachanwalt hält es für besorgniserregend, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss bereits während der Vor-Ort-Maßnahme zwingend mit dem Entzug der Fahrerlaubnis sowie mit deren Einbehaltung für die gesamte Dauer des Verfahrens verbunden ist. Gepaart mit der Nulltoleranz stellt dies in vielen Fällen eine unverhältnismäßig schwere Sanktion dar, da das Verfahren sehr lange dauern kann.
– Wenn die Polizei feststellt, dass jemand ein Glas Bier getrunken hat, wird ihm der Führerschein entzogen, und der Fahrer erhält ihn möglicherweise erst ein Jahr später zurück. Nötig wäre eine differenziertere Regelung, etwa solle die Behörde die Fahrerlaubnis während des Verfahrens nur dann einbehalten, wenn ein mäßiger oder schwerer Alkoholeinfluss nachgewiesen werde, sagt der Sachverständigenanwalt.
In Ungarn ist die Zahl der Unfälle mit Personenschäden unter Alkoholeinfluss seit Jahren rückläufig