Von Super User auf Mittwoch, 16. Februar 2022
Kategorie: Nachrichten

Autofahrer erhalten bald wichtige Informationen von der NAV

Auch in diesem Jahr werden die Bescheide über die Kraftfahrzeugsteuer von der Steuerbehörde an die Steuerpflichtigen oder ihre Vertreter verschickt; die erste Rate der Steuer muss bis zum 15. März und die zweite bis zum 15. September gezahlt werden, teilte die nationale Steuer- und Zollverwaltung (NAV) am Mittwoch mit. Den Angaben zufolge erhalten diejenigen, die ihre Kfz-Steuer im Vergleich zum letzten Jahr geändert haben, in diesem Jahr einen Bescheid, während diejenigen, die ihren Steuerbetrag nicht geändert haben, eine Zahlungserinnerung erhalten.

In diesem Jahr wird die Steuer in HUF ohne Rundung gezahlt; wenn dies der einzige Unterschied zum letzten Jahr ist, verschickt der NAV ebenfalls ein Benachrichtigungsschreiben anstelle eines Bescheids. Diejenigen, die für das ganze Jahr von der Steuer befreit sind und dies aus den Aufzeichnungen des NAV entnehmen können, erhalten weder eine Entscheidung noch einen Bescheid. Dazu gehören zum Beispiel kirchliche Rechtsträger oder bestimmte NROs. Auch werden sie kein Schreiben erhalten, wenn alle ihre Fahrzeuge von der Steuer befreit sind. Es lohnt sich, die Fristen zu beachten, denn eine verspätete Zahlung der Steuer kann zu einer Erhöhung der Säumniszuschläge führen", betonte die Steuerbehörde.

Die Kraftfahrzeugsteuer ist weiterhin an den NAV zu zahlen, und zwar auf das NAV-Kraftfahrzeugsteuer-Eingangskonto Nr. 10032000-01079160. Bei einer Banküberweisung muss die Steuernummer oder die Steueridentifikationsnummer zu Beginn des Mitteilungsfeldes angegeben werden. Andernfalls kann der NAV den gezahlten Betrag nicht oder nur verzögert mit dem Zahler in Verbindung bringen.

Diejenigen, die verpflichtet sind, ein Zahlungskonto zu eröffnen, können die Zahlung nur per Überweisung begleichen. Diejenigen, die kein Zahlungskonto eröffnen müssen, können per Banküberweisung, Scheck oder durch Überweisung über das elektronische Zahlungs- und Verrechnungssystem (EFER) bezahlen.

ENTSCHEIDUNGEN UND BESCHEIDE WERDEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE AN ALLE PERSONEN VERSANDT, DIE ÜBER EINEN ELEKTRONISCHEN ZUGANG VERFÜGEN, WÄHREND ANDERE DIE UNTERLAGEN AUF DEM POSTWEG ERHALTEN.

Das Dokument, das auf dem Repository ankommt, sollte in den "hold" verschoben werden, da das Dokument nur 30 Tage lang auf dem Repository verfügbar ist, danach wird es gelöscht, so der NAV in seiner Erklärung. Wenn jemand einen Vertreter oder Bevollmächtigten hat, der im Zusammenhang mit der Kfz-Steuer handeln kann, wird nur der Vertreter die Entscheidung erhalten. Der Mahnbescheid wird sowohl dem Steuerpflichtigen als auch dem Vertreter zugestellt. Um sich vorzubereiten, werden die Abgeordneten auch gesondert durch den NAV informiert, so das Büro.

 

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