Für mehr als fünf Millionen Fahrzeuge muss die diesjährige Kfz-Steuer bis zum 15. April statt bis zum 15. März gezahlt werden, allerdings in einer statt zwei Raten.
Die NAV berechnet die Kfz-Steuer fortlaufend und verschickt die entsprechenden Schreiben Anfang März an die Betroffenen.
Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass NAV dieses Jahr Zahlungsbenachrichtigungen statt zweimal im Jahr nur noch einmal versendet.
Die Vereinfachung der Regeln führe nach Angaben des Finanzamtes dazu, dass gleichzeitig gezahlt werden müsse, „denn bei den meisten Kunden bereitete die doppelte Zahlung Probleme: Entweder vergaßen sie die zweite Rate oder sie zahlten doppelt“, so das Finanzamt NAV-Erklärung sagte.
Wenn die Zahlung einmal im Jahr ein Problem darstellt, sollten Sie den Ratenzahlungsrabatt nutzen, der mit wenigen Fingertipps in der NAV-Mobil-Anwendung beantragt werden kann. Privatpersonen und Selbstständige können die fünfmonatige Ratenzahlung nutzen, die automatisch auf die Kfz-Steuer anfällt.
Ab Anfang März versendet die NAV die Entscheidungen elektronisch (an das Unternehmensportal oder den Bürospeicher bzw. an den Kundenportalspeicher für Privatpersonen und Einzelunternehmer) an alle, die über einen elektronischen Zugriff verfügen. Diejenigen, die die Papiere nicht per Post erhalten.