Im Morgengrauen ist das Eis an einigen Stellen des Küstenstreifens und in den Häfen verkehrs- und sportuntauglich und lebensgefährlich.
Die grundlegendste Regel für den Aufenthalt und die Bewegung auf dem Eis ist, dass Sie das Eis von offenen Gewässern nur betreten sollten, wenn es stark genug ist, nicht schmilzt oder sich bewegt. Stehendes Eis gilt nach praktischer Erfahrung als ausreichend tragfähig, wenn seine Dicke 10 Zentimeter erreicht oder überschreitet.
Derzeit ist es nicht empfehlenswert, sich auf dem Eis des Plattensees aufzuhalten, die Eisdicke ist bei weitem nicht ausreichend. Es wird erwartet, dass aufgrund des wärmeren Wetters das bisher in den Häfen oder in den Küstengewässern gebildete Eis nur 1-3 Zentimeter dick ist, was derzeit für diesen Aufenthalt ungeeignet ist.
Es ist VERBOTEN, sich auf dem Eis aufzuhalten:
• Nachts und bei eingeschränkter Sicht
• mit einem Fahrzeug, außer für sichere Arbeiten,
• im Bereich der Häfen und Liegeplätze und
• auf Flüssen!
Die Aufenthaltsregeln auf dem Eis werden von der Polizei genau überwacht, um Unfälle durch Eisbrüche zu vermeiden.
Verstöße gegen die Vorschriften können zu einer Verwarnung durch den Polizeibeamten, den Inspektor für öffentliche Bereiche, die Fischereiwache und den bevollmächtigten Mitarbeiter des Berufsverbandes für Katastrophenschutz, eine Geldstrafe von 5.000 bis zu 50.000 HUF oder eine Geldstrafe von 50.000 HUF bis zu 150.000 HUF können verhängt werden.