In den vergangenen Tagen wurden die Feuerwehrleute auf vermehrt im Freien ausgebrochene Brände aufmerksam, deren Ursache meist auf das Verbrennen von Gartengrünabfällen zurückzuführen ist. Seit dem 1. März, also in den beiden Frühlingswochen, hat es bereits 543 Außenbrände gegeben, die verbrannte Fläche ist so groß wie 603 Fußballfelder.
Wer die gesammelten Trockenpflanzen im eigenen Garten, Weinberg oder Grundstück verbrennen möchte, kann dies nur tun, wenn es in der jeweiligen Siedlung eine entsprechende Gemeindeverordnung gibt. Die gesammelten Grünabfälle dürfen nur zu dem in der Gemeindeverordnung festgelegten Zeitpunkt verbrannt werden.
Nicht alle Kommunen erlauben dies. Die Verbrennung von Grünabfällen ist verboten, wenn die Kommunalverwaltung dies nicht geregelt hat. Die Verordnung der Kommunalverwaltung gilt nur für das Verbrennen von gesammeltem Grünabfall, das Verbrennen von Stoppeln und Schilf ist verboten.
Aus brandschutztechnischer Sicht ist es sicherer, Grünabfälle zu kompostieren oder transportieren zu lassen. Wer Grünabfälle unbedingt durch Verbrennung entsorgen möchte, sollte folgendes beachten:
- Feuer sollten nie unbeaufsichtigt gelassen werden.
- Löschwasser in der Nähe bereithalten.
- Halten Sie ein Werkzeug bereit, um das Feuer unter Kontrolle zu halten.
- Steigt der Wind auf, muss das Brennen gestoppt werden.
- Wir sollten nur ein Feuer anzünden, das so groß ist, wie wir es löschen können.
Eine häufige Ursache für Brände im Freien sind weggeworfene, noch glimmende Zigarettenkippen. Sammeln Sie die Artikel, um Brände zu verhindern und die Natur zu schützen. Lagerfeuer dürfen nur in ausgewiesenen Feuerstellen und nur dann entzündet werden, wenn kein Feuerverbot besteht.