Von Super User auf Freitag, 06. August 2021
Kategorie: Nachrichten

Krankenversicherung in Ungarn

.

Auszug Merkblatt Deutsche Botschaft Budapest.

 

IV. Krankenversicherung
Es gelten die Verordnung (EG) 883/2004 (des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004) zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der durch die Verordnung (EG) Nr. 988/09 vom 16. September 2009 geänderten Fassung sowie unter Berücksichtigung der Änderungen aufgrund des Beschlusses Nr. 1/2012 des Gemischten Ausschusses vom 31.03.2012 und die Verordnung (EG) Nr.987/2009 (des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009) zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Auszüge aus den Verordnungen finden sich auf der Homepage der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland unter:
https://www.dvka.de/
(unter der Rubrik: Informationen – Rechtsquellen - EG-/EWR-Recht).

 

Für alle deutschen Staatsangehörigen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, besteht in Ungarn Versicherungsschutz. Als Nachweis dient die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Der Abschluss einer zusätzlichen Rückholversicherung sollte überlegt werden. Da die in Ungarn gewährten gesetzlichen Krankenversicherungsleistungen im Umfang und Standard nicht denen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechen, ist für kurzfristige Aufenthalte ggfs. der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung empfehlenswert.
Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslands-krankenversicherung abschließen.
Bei vorübergehendem Aufenthalt (weniger als drei Monate) können bei bestehender Versicherung in Deutschland diejenigen Leistungen in Anspruch genommen werden, die unter Berücksichtigung Ihrer Aufenthaltsdauer nach dem ungarischen Leistungskatalog als medizinisch notwendig angesehen werden. Eine Behandlung ist gegen Vorlage der EKVK nur bei solchen Ärzten möglich, die als Vertragsärzte bei der Nationalen Krankenversicherungskasse (Országos Egészégbiztosítási Pénztár, kurz: OEP) registriert sind. Diese Ärzte sind unter anderem an dem Schild mit der Aufschrift:
„atársadalombiztosítás egészségügyi szolgáltatásaira szerződött szolgáltató“ zu erkennen. Die zahnärztliche Versorgung ist vergleichbar, unter Umständen müssen jedoch Kosten der verwendeten Materialien selbst getragen werden.
Bei Arbeitnehmern und Selbstständigen gelten in der Regel die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben. Bei dauerhaftem Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in Ungarn wird man automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung und erhält eine Krankenversicherungskarte mit Sozialversicherungsnummer, die Társadalombiztosítási Azonosító Jelet tartalmazó igazolvány (TAJ). Mit der TAJ-Karte wird neben der Krankenversicherung auch die Sozial- und Rentenversicherung geregelt. Somit können sämtliche vom ungarischen Gesundheitssystem vorgesehenen Leistungen in Anspruch genommen werden.
Die TAJ-Karte muss bei der zuständigen Gesundheitsbehörde, welche den Regierungsbüros der jeweiligen Komitate unterstellt sind, beantragt werden. Folgende Dokumente sind in der Regel für den Antrag vorzulegen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- Nachweis über die Registrierung der Wohnadresse, also die Adresskarte (Lakcímkártya) oder ein beglaubigter Mietvertrag sowie
- Nachweis über die Erwerbstätigkeit (Arbeitsvertrag) oder der Einkünfte aus Selbständigkeit.

Für Budapest ist die Hauptabteilung für Krankenversicherungen (Egészségbiztosítási Főosztály) in der Teve utca 1/a.-c., 1139 Budapest, zuständig.
Minderjährige, Schüler, Studenten im Vollzeitstudium, Rentner, Geringverdiener im Rentenalter, Mutterschaftsgeld- und Sozialschutzleistungsempfänger und Pflegeheimbewohner erhalten eine kostenlose medizinische Versorgung in Ungarn.
Zusätzlich zur TAJ-Karte ist die Beantragung einer EKVK für Reisen ins europäische Ausland ratsam, da dort die TAJ Karte selten anerkannt wird. Die Beantragung der EKVK ist kostenlos ebenfalls bei der zuständigen Gesundheitsbehörde möglich. Vorzulegen sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, eine Kopie der TAJ Karte und ein Einkommensnachweis.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland unter https://www.dvka.de/ und der ungarischen Verbindungsstelle der Nationalen Kasse für Gesundheitsversicherung: Országos Egészségbiztositási Pénztár, Nemzetközi és Európai Uniós Föosztály, Váci út 73/A, 1139 Budapest XIII, Tel: (+36-1) 350-2001, E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. , Internet: http://www.oep.hu (auch auf deutsch).

Verwandte Beiträge

Kommentare hinterlassen