Von Super User auf Dienstag, 27. September 2022
Kategorie: Nachrichten

Volkszählung 2022 - Ungarn

 

Was Sie über die Volkszählung 2022 wissen sollten

Die Volkszählung ist eine Sammlung von Daten, die uns alle betrifft und normalerweise alle zehn Jahre wiederholt wird. Es wird bundesweit zeitgleich, inhaltlich und methodisch einheitlich für alle Wohnungen und Personen umgesetzt. Durch die Volkszählung können wir uns ein genaues und detailliertes Bild über die Größe, demografische Merkmale, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, ethnische und religiöse Zusammensetzung, Lebens- und Wohnbedingungen der Bevölkerung unseres Landes machen.

Die Ergebnisse der Volkszählung werden in vielen Bereichen genutzt:

Die Dauer der Volkszählung

Zwischen dem 1. und 16. Oktober können Sie die Fragebögen selbstständig online ausfüllen .

Zwischen dem 17. Oktober und dem 20. November besuchen Zähler Haushalte, die den Fragebogen bis zum 16. Oktober nicht online ausgefüllt haben.

Wer dies bis zum 20. November noch nicht getan hat, kann zwischen dem 21. und 28. November seiner Meldepflicht beim Abrechnungssachbearbeiter nachkommen.

Das ideale Datum der Volkszählung ist der 1. Oktober 2022 um 0:00 Uhr, d.h. wir müssen die Fragen des Fragebogens anhand der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Situation beantworten.

Teilnehmer der Volkszählung

Die Volkszählung ist effektiv, wenn sie ein genaues Bild der Bevölkerung unseres Landes vermittelt. Auch deshalb ist es wichtig, dass wir uns alle am Zensus beteiligen, der übrigens das CI 2018 des Zensus ist. es ist auch unsere Pflicht nach dem Gesetz.

Sie müssen einen Fragebogen ausfüllen

Bei der Volkszählung berichten wir auch über die Wohnverhältnisse. Mit Hilfe von Wohnungsdaten können wir uns ein genaues Bild von den Wohnverhältnissen der Haushalte machen. Alles im Land wird gezählt

Wichtig ist auch, den Fragebogen für freie Wohnungen auszufüllen.

Postalisches Einladungsschreiben

Das KSH verschickt in den letzten Septembertagen ein Einladungsschreiben per Post an alle Wohnadressen in Ungarn.

Bei der Volkszählung wird die tatsächliche Wohnsituation bewertet, nicht die deklarierte. Wer an der angegebenen Adresse wohnt, geht aus den ausgefüllten Fragebögen hervor, es ist vorher nicht bekannt, daher werden im Einladungsschreiben keine Namen adressiert, lediglich die Adresse der Wohnung (bis Hausnummer) ist in der Adresse enthalten.

Damit die Einladungsschreiben alle Haushalte erreichen, achten Sie bitte darauf, dass die Hausnummer vor der Volkszählung an der Wand oder am Zaun Ihres Hauses sichtbar ist. Dies erleichtert die Arbeit der Zusteller von Einladungsschreiben erheblich.

Bitte bewahren Sie das Einladungsschreiben auf.

Das Einladungsschreiben enthält neben nützlichen Informationen zum Zensus auch einen 12-stelligen Zugangscode, mit dessen Hilfe jeder Haushalt den Fragebogen selbstständig im Internet ausfüllen kann.

Bewohnerinnen und Bewohner von Sozial-, Hochschul- oder anderen Wohneinrichtungen erhalten ein Einladungsschreiben von der Einrichtungsleitung, während ohne Obdach lebende Personen von Sozialarbeitern bei der Teilnahme an der Volkszählung unterstützt werden.

Ausfüllen des Fragebogens

Der Volkszählungsfragebogen kann zwischen dem 1. und 16. Oktober selbstständig über das Internet ausgefüllt werden .

Ein geschlossenes System, Online-Schnittstelle, die für diesen Zweck erstellt wurde und mit dem eindeutigen 12-stelligen Zugangscode betreten werden kann, der im Einladungsschreiben enthalten ist.

Alle, die den Volkszählungsfragebogen bis zum 16. Oktober online ausfüllen, können an einer Verlosung teilnehmen, in deren Rahmen während der Online-Ausfüllzeit täglich 5 Geschenkgutscheine im Wert von 100.000 HUF verlost werden.

Haushalte, die den Fragebogen nicht bis zum 16. Oktober online ausfüllen, werden zwischen dem 17. Oktober und dem 20. November von Zählern besucht.

Wer seiner Pflicht zur Bereitstellung von Daten bis zum 20. November nicht nachkommt, kann dies zwischen dem 21. und 28. November bei der Geschäftsstelle der Vergleichsstelle beantragen .

Das Ausfüllen des Volkszählungsfragebogens dauert in einem durchschnittlichen Haushalt etwa 30 Minuten.

 

Wir kümmern uns um Ihre Daten!

KSH ist eines der Büros mit den größten Datenbeständen in Ungarn. Volkszählungsdaten werden in einer hochgradig geschützten Umgebung verarbeitet, das IT-System wurde mit Zustimmung der Nationalen Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit (NAIH) entwickelt. Die Datenverwaltung ist durch nationale und internationale Gesetze äußerst streng geregelt.

Die bei der Volkszählung erhobenen Daten dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden. Die Ergebnisse werden nur in aggregierter Form veröffentlicht, sie können in keiner Weise mit den Befragten in Verbindung gebracht werden.

Beim Schließen der Fragebögen werden die Daten automatisch verschlüsselt. Die erhobenen Daten werden direkt an die geschlossenen Server des KSH gesendet, wo Namensdaten, Adressdaten und weitere Daten aus dem Fragebogen separat gespeichert werden und nur unter strengen Auflagen für einen bestimmten Zeitraum ausschließlich zu diesem Zweck verbunden werden können Verarbeitung der Volkszählungsdaten.

Das KSH darf die im Zensusfragebogen erfassten personenbezogenen Daten sowie als personenbezogene Daten geltende Informationen aus behördlichen Datenquellen nicht an Dritte weitergeben. KSH gibt auch auf offizielle Anfrage keine personenbezogenen Daten heraus. Die Daten werden ausschließlich für amtliche statistische Zwecke verarbeitet und dienen nicht dazu, personenbezogene Maßnahmen oder Entscheidungen zu unterstützen.

Alle, die den Fragebogen selbstständig über das Internet ausfüllen, können an einem Gewinnspiel teilnehmen. Für sie ist die Angabe der Kontaktdaten des Befragten (E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) erforderlich, da wir die Gewinner nur über die von ihnen angegebenen Kontaktdaten benachrichtigen können.

Die angegebenen Kontaktdaten für das Gewinnspiel und die Qualitätskontrolle sowie die weiteren Angaben des Fragebogens werden von KSH gesondert behandelt.

 

CI von 2018. Gesetz bei der Volkszählung

§ 1 (1) Für natürliche Personen und Wohnungen ist eine Volks- und Wohnungszählung (im Folgenden: Volkszählung) auf der Grundlage der am 1. Oktober 2022 um 0.00 Uhr in Ungarn bestehenden Situation durchzuführen.

(2) Die Volkszählung umfasst

a) für ungarische Staatsbürger, die in Ungarn leben oder sich weniger als 12 Monate im Ausland aufhalten, aber einen gemeldeten Wohnsitz in Ungarn haben,

b) Aufenthalt im Hoheitsgebiet Ungarns länger als drei Monate

ba) für EWR-Bürger,

bb) für Drittstaatsangehörige und

bc) für Staatenlose

[nachfolgend zusammen als Punkte a) und b) bezeichnet : natürliche Personen], sowie

c) für Wohnungen, bewohnte Ferienwohnungen, sonstige bewohnte Wohneinheiten (im Folgenden zusammen: Wohnungen) und Einrichtungen, die der gemeinschaftlichen Übernachtung im Inland dienen – insbesondere Kinderschutzfachpflegeeinrichtungen, Studentenwohnheime, Wohnheime, Einrichtungen zur Unterbringung von Arbeitnehmern , dauerhafte und vorübergehende Unterbringung, soziale Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten - (im Folgenden: Einrichtungen).

 

 

Link zum Onlineformular: https://belepes.nepszamlalas2022.hu/login

Übersetzung auf Deutsch für das Formular: KSH_nepszamlalas_2022_nemet

 

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