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Auf Autofahrer warten Verschärfungen in der EU, niemand ist eine Ausnahme

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Auf Autofahrer warten Verschärfungen in der EU, niemand ist eine Ausnahme

Die Chancen, im Ausland mit einem Verkehrsdelikt davonzukommen, werden deutlich geringer, und zwar nicht nur bei Geschwindigkeitsübertretungen. Das ist die Entscheidung des Europäischen Parlaments.

EU-Strafmaßnahmen für Autofahrer, niemand ist davon ausgenommen
Das Europäische Parlament und der Rat beschlossen, dass die EU-Länder künftig enger zusammenarbeiten werden, um Autofahrer zu erwischen, die außerhalb ihres Heimatlandes Verkehrsverstöße oder Straftaten begehen.
Laut der offiziellen Mitteilung des Europäischen Parlaments bleiben derzeit rund 40 % der grenzüberschreitenden Verstöße ungeahndet, weshalb die oben erwähnte Änderung vorgenommen wurde.

Nach der Einigung müssen die EU-Länder auf solche Ersuchen der Behörden unverzüglich, spätestens aber zwei Monate nach Einholung der erforderlichen Informationen, reagieren. Darüber hinaus können Geldstrafen von weniger als 70 € (27.000 HUF) vom Wohnsitzland des Täters verhängt werden.

Das EU-Land, in dem die Straftat begangen wurde, muss innerhalb von 11 Monaten nach dem Datum der Straftat eine Mitteilung machen. Den Abgeordneten ist es auch gelungen, eine Bestimmung auszuhandeln, die es privaten Inkassofirmen verbietet, Geldbußen einzutreiben, sobald die neuen Kooperationsregeln in Kraft getreten sind.

Aus Gründen der Transparenz wird in Zukunft ein Online-Portal eingerichtet, in dem unter anderem die Vorschriften, Rechtsmittel und die entsprechenden Bußgelder im Straßenverkehr aufgelistet werden.

Quelle: europarl.europa.eu

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