Von nun an wird die Wahrscheinlichkeit, dass jemand im Ausland mit einem Verkehrsverstoß davonkommt, deutlich geringer sein, und zwar nicht nur wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung. Das Europäische Parlament hat darüber entschieden.
Am Dienstag haben das Europäische Parlament und der Rat beschlossen, dass die EU-Mitgliedsstaaten künftig enger zusammenarbeiten werden, um Autofahrer, die außerhalb ihres Landes Verkehrsverstöße oder Straftaten begehen, wirksamer zu fassen.
Um rücksichtsloses, unregelmäßiges und andere gefährdendes Fahren im Ausland zu verhindern, erweitern die aktualisierten Regeln die Liste der Verkehrsverstöße ausländischer Autofahrer. Bisher wurden wir hauptsächlich wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland in dem Land, in dem wir die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben, mit einer Geldstrafe belegt, aber von nun an werden wir nicht mehr durch Fahren unter Alkoholeinfluss, Überfahren roter Ampeln, Falschparken, gefährliches Überholen oder Überqueren davonkommen die Schlusslinie und rücksichtsloses Fahren. Zumindest ist das der Plan.
Derzeit bleiben laut offizieller Mitteilung des Europäischen Parlaments rund 40 % der grenzüberschreitenden Verstöße ungestraft , weshalb die oben genannte Änderung vorgenommen wurde.
Gemäß der Vereinbarung müssen die EU-Länder auf derartige Anfragen der Behörden unverzüglich, spätestens jedoch zwei Monate nach der Erhebung der erforderlichen Informationen reagieren. Darüber hinaus kann das Wohnsitzland des Täters Geldstrafen von weniger als 70 EUR (27.000 HUF) erheben.
Das EU-Land, in dem der Verstoß begangen wurde, hat ab dem Datum seiner Begehung 11 Monate Zeit, eine Anzeige zu erstatten. Den Vertretern gelang es außerdem, eine Bestimmung auszuhandeln, die die Einziehung von Bußgeldern durch private Inkassounternehmen nach Inkrafttreten der neuen Kooperationsregeln verbietet.
Aus Gründen der Transparenz wird künftig ein Online-Portal eingerichtet, das unter anderem die Regeln, Einspruchsmöglichkeiten und relevanten Bußgelder im Straßenverkehr auflistet.
Quelle: europarl.europa.eu
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