Dauerhafter Aufenthalt in Ungarn
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Auszug Mekblatt Deutsche Botschaft Ungarn.
Spätestens nach einem fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt ohne Unterbrechung in Ungarn steht dem deutschen Staatsangehörigen ein ständiges Aufenthaltsrecht in Ungarn zu. Sofern sich ein deutscher Staatsangehöriger zur Betreibung einer Erwerbstätigkeit in Ungarn aufhält, sind er und seine Familienangehörigen unter bestimmten Bedingungen bereits vor Ablauf von fünf Jahren zum ständigen Aufenthalt berechtigt.
Auf persönlichen Antrag bei der Nationalen Generaldirektion der Fremdenpolizei bzw. bei der für den Wohnsitz zuständigen Außenstelle wird eine ständige Aufenthaltskarte für EU-Staatsangehörige (Tartózkodási Engedély) erteilt. Diese verliert ihre Gültigkeit, wenn das ständige Aufenthaltsrecht, etwa bei einer ununterbrochenen Abwesenheit von zwei Jahren, erloschen ist. Über den Antrag auf Ausstellung der dauerhaften Aufenthaltskarte wird innerhalb von 70 Tagen entschieden.
Die Verwaltungsgebühr des Verfahrens zur Ausstellung der dauerhaften Aufenthaltskarte beträgt HUF 1.500, die zeitgleich mit der Einreichung des Antrags in Stempelmarken entrichtet werden muss.
Gegen eine ablehnende Entscheidung kann innerhalb von 15 Tagen nach der Übermittlung bei der in erster Instanz entscheidenden Behörde ein Rechtsmittel eingelegt werden.
Zuständig für die Erteilung der Meldebestätigung und der ständigen Aufenthaltskarte sind die Kundendienstbüros der Außenstelle der Nationalen Generaldirektion der Fremdenpolizei am Ort des zukünftigen ungarischen Wohnsitzes.
Für Budapest und das Komitat Pest befindet sich das zuständige Kundendienstbüro in der Budafoki út. 60, Eingang Sztregova köz, H-1117 Budapest, Tel.: +36 1 463 9100.
Nähere Informationen zu den Bedingungen und notwendigen Nachweisen des Aufenthaltsrechtes in Ungarn und den dafür erforderlichen Formularen finden Sie auf der englischsprachigen Homepage des Amtes für Einwanderung und Asyl unter
http://www.bmbah.hu/index.php?lang=en
(unter der Rubrik: “Permanent Residence in Hungary” – “Permanent Residence Card“).
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