Udo Brandt, HU-8700 Marcali info@ungarninfo.de

Regelungen zur Einreise nach Österreich

austria

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Quelle: Bundesministerium Österreich

 

Österreich fährt runter! Bundesweiter Lockdown wohl beschlossen
Kanzler will Geimpfte um „Solidarität“ bitten

 

Mit 22. November tritt die 7. Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung 2021 in Kraft. Sie bringt folgende Neuerungen für die Einreise nach Österreich mit sich:

  • Bei der Einreise ist grundsätzlich ein 2,5-G-Nachweis erforderlich,
  • Antigen- und Antikörpertests verlieren ihre Gültigkeit als Nachweis. Ausgenommen davon sind:  
    • Pendler:innen (Beruf, Schule/ Studium, familiäre Zwecke, Lebenspartner:in): Sie benötigen einen 3-G-Nachweis.
    • Personen, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen: Der Ninja-Pass gilt als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Dies gilt in der Woche, in der die Testintervalle eingehalten werden, auch am Freitag, Samstag und Sonntag dieser Woche und (sofern eine Testung unverzüglich nach der Einreise sichergestellt ist) am Montag der darauffolgenden Woche
  • Die bisher privilegierte Dauer von PCR-Tests von 7 Tagen für Pendler:innen wird auf eine Gültigkeit von 72 Stunden verkürzt. Antigentests sind nur noch 24 Stunden gültig.
  • Impfnachweis:
    • Der Mindestabstand zwischen den Impfungen gegen das Coronavirus muss 14 Tage betragen.
    • Die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises wird verkürzt. Der Nachweis ist nur noch 9 Monate gültig, wobei bis 6. Dezember eine Übergangsfrist gilt.

 

  • 2G-Nachweis: Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 oder ein
    • Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion, die molekularbiologisch bestätigt wurde.
    • Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich infizierte Person ausgestellt wurde.
    • Corona-Testpass gemäß COVID-19-Schulverordnung 2021.
  • 2,5G-Nachweis: Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19, Genesungs- oder Absonderungsbescheid
    • oder ein PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden.
  • 3G-Nachweis: Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19, Genesungs- oder Absonderungsbescheid, ein negativer PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden oder ein Nachweis
    • einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests, nicht älter als 24 Stunden.
    • gemäß COVID-19-Schulverordnung 2021 (Corona-Testpass).
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ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa mit rund 9,6 Millionen Einwohnern. Das im Pannonischen Becken gelegene und von der Donau durchflossene Land grenzt an die Slowakei und die Ukraine im Norden, Rumänien im Osten, Serbien und Kroatien im Süden sowie Slowenien und Österreich im Westen. Hauptstadt und größte Stadt ist Budapest; zu den weiteren Großstädten zählen Debrecen, Szeged, Miskolc, Pécs und Győr.

Über Uns

Mein Name ist Udo Brandt. Wir leben seit 02.2018 in Marcali in Ungarn mit unseren drei Hunden. Diese Webseite wird von mir privat geführt und finanziert. Diese Webseite, YouTube Kanal, Motorrad fahren, Fotografieren und Luftaufnahmen sind mein Hobby.

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