Ab dem 1. Februar kann das Reisen innerhalb der EU einfacher werden
Der Rat der Europäischen Union hat eine neue Empfehlung zur Förderung des sicheren und freien Reisens während einer Coronavirus-Epidemie verabschiedet, wonach bei der Anwendung der einschlägigen nationalen Maßnahmen nicht die epidemiologische Situation auf regionaler Ebene, sondern der Gesundheitszustand einzelner Reisender berücksichtigt werden sollte.
Die Verordnung tritt am selben Tag in Kraft wie die Änderung der Verordnung über Sicherheitszertifikate, die eine Gültigkeitsdauer von 9 Monaten (270 Tagen) für Reisen innerhalb der EU festlegt. Dementsprechend sollte die Gültigkeit der Karten ab dem Zeitpunkt der letzten Dosis der Impfserie gerechnet werden. Außerdem würden sich die Regeln für die Codierung von Impfausweisen ändern, um Auffrischungsdosen zu berücksichtigen, hieß es. Es wurde auch betont, dass jede Maßnahme, die die Freizügigkeit einschränkt, nicht diskriminierend und verhältnismäßig sein muss.
Grundsätzlich dürfen die Mitgliedstaaten Reisenden, die im Besitz einer Sicherheitskarte eines anderen Mitgliedstaats sind, die Einreise in ihr Hoheitsgebiet nicht verweigern. Wer kein EU-Schutzzertifikat besitzt, muss sich jedoch spätestens 24 Stunden vor oder nach dem Grenzübertritt auf das Coronavirus testen lassen. Reisende mit Sonderbefreiungen, Pendler und Kinder unter 12 Jahren seien von der Anforderung ausgenommen, hieß es. Die Verabschiedung der neuen Empfehlungen wurde durch die deutliche Erhöhung der Zahl der Impfstoffe gegen das Coronavirus und die Einführung des EU-Schutzzertifikats ermöglicht.
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
Kommentare