Mitteilung des Regierungsinformationszentrums (KTK).
Ab dem 1. Oktober 2022 darf die durch Heizung bereitgestellte Lufttemperatur in den Gebäuden und Räumen staatlicher Einrichtungen 18 Grad Celsius nicht überschreiten.
Ausgenommen von der Regelung sind Einrichtungen des Gesundheits-, Sozial- und Kindesschutzes, die stationäre Pflege sowie Einrichtungen der Kindertagespflege anbieten.
In öffentlichen Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen muss die Lufttemperatur mindestens 18 Grad Celsius erreichen, und in öffentlichen Bildungseinrichtungen, in denen Kinder unter 14 Jahren betreut und erzogen werden, müssen mindestens 20 Grad Celsius gewährleistet sein, erklärt KTK .
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