Die Käufer sollten auch auf Plakaten über das Einfrieren der Lebensmittelpreise informiert werden
Auch die Geschäfte müssen die Kunden auf Informationstafeln über den am 1. Februar in Kraft tretenden Preisstopp für Lebensmittel informieren, teilte das Informationszentrum der Regierung (KTK) am Mittwoch der MTI mit.
Der entsprechende Erlass, das Logo und das zu verwendende Bild werden demnächst im ungarischen Staatsanzeiger veröffentlicht.
Es wurde daran erinnert, dass die Regierung die Preise für mehrere Grundnahrungsmittel ab dem 1. Februar auf dem Stand vom 15. Oktober letzten Jahres einfrieren wird. Mit dem Einfrieren der Lebensmittelpreise soll die ungarische Bevölkerung vor den Preissteigerungen bei Lebensmitteln geschützt werden, die infolge der Coronavirus-Epidemie und der ausufernden Energiepreise in Europa auch auf Ungarn übergreifen.
Das Einfrieren der Lebensmittelpreise betrifft Kristallzucker, Weizenmehl, Sonnenblumenöl, Schweinekeulen, Hühnerbrust, Hühnerschwänze und 2,8-prozentige UHT-Milch. Der Preis für diese Erzeugnisse darf nicht höher sein als am 15. Oktober des vergangenen Jahres. Der Preisstopp gilt vom 1. Februar bis zum 1. Mai.
"Durch die Senkung der Preise für diese großvolumigen Lebensmittel können die Verbraucher Tausende von Forint pro Monat sparen, und der Preisstopp wird insbesondere Familien mit Kindern und ältere Menschen schützen", heißt es in der Erklärung.
Die Einhaltung der Bestimmungen wird ab dem 1. Februar von den Verbraucherschutzbehörden der Regierungsstellen überwacht.
Stellt die Behörde einen Verstoß fest, so verhängt sie ein Zwangsgeld. Bußgelder zwischen 50.000 HUF und 3 Millionen HUF können mehrmals verhängt werden, wobei das zweite Bußgeld mindestens das Doppelte des vorherigen Betrages betragen muss. Im Wiederholungsfall kann die Tätigkeit des Gewerbetreibenden vorübergehend für mindestens einen Tag und bis zu sechs Monaten eingeschränkt werden.
Geht eine Beschwerde eines Verbrauchers über einen Verstoß gegen den Preisstopp für Lebensmittel ein, behandelt die Behörde diese als Meldung im öffentlichen Interesse und geht ihr unverzüglich nach.
Um die Verbraucher zu informieren, müssen an den Eingängen von Geschäften und Märkten, die Lebensmittel verkaufen, deutlich sichtbare Informationstafeln angebracht werden. Die Regierung wird den Text, das Logo und das Design dafür im ungarischen Staatsanzeiger und auf der Website www.kormany.hu veröffentlichen, so die GFS.
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